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   ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14   

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ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14 (https://dejure.org/2015,28157)
ArbG Essen, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14 (https://dejure.org/2015,28157)
ArbG Essen, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 Ca 3381/14 (https://dejure.org/2015,28157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Keine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dynamische Anwendung das Tarifwerks des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) auf das Arbeitsverhältnis; Unternehmensübergang in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Hinsichtlich des unstreitigen Sachverhaltes wird Bezug genommen auf die Ausführungen der 2. Kammer, AZ: 2 Ca 5/14:.

    Das LAG Düsseldorf hat im Urteil vom 27.11.2014, AZ: 15 Sa 740/14, - es handelt sich insoweit um das Berufungsverfahren zum Vorprozess (AZ: 2 Ca 5/14) - folgendes ausgeführt:.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Im Streitfall ist weder die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 noch die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - wie hier die streitgegenständliche Entscheidung vom 18.07.2013 - C-426/11 - von Relevanz.

    Nur um eine Abwägung solcher widerstreitender Interessen im Falle eines Betriebsübergangs ging es aber in der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C-426/11; vgl. insoweit auch EuGH vom 11.09.2014 - C-328/13 - NZA 2014, S. 1092 ff., Rz. 29), nicht aber um die Anerkennung eines originären Eingriffsrechts des Arbeitgebers in bestehende Arbeitsverträge, d. h. eines Eingriffsrechts jenseits zu prüfender Änderungstatbestände, wie sie z. B. beim Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder im Falle von Änderungskündigungen vorliegen.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Davon scheint auch das Bundesarbeitsgericht auszugehen, wenn es in seiner Entscheidung vom 23.09.2009 (4 AZR 331/08 - Rz. 32) davon spricht, dass Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2001/23/EG sowohl nach den Voraussetzungen, als auch nach den mit ihr herbeigeführten Rechtsfolgen der Vorschrift in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB entspricht.
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 740/14
    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Das LAG Düsseldorf hat im Urteil vom 27.11.2014, AZ: 15 Sa 740/14, - es handelt sich insoweit um das Berufungsverfahren zum Vorprozess (AZ: 2 Ca 5/14) - folgendes ausgeführt:.
  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Nur um eine Abwägung solcher widerstreitender Interessen im Falle eines Betriebsübergangs ging es aber in der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C-426/11; vgl. insoweit auch EuGH vom 11.09.2014 - C-328/13 - NZA 2014, S. 1092 ff., Rz. 29), nicht aber um die Anerkennung eines originären Eingriffsrechts des Arbeitgebers in bestehende Arbeitsverträge, d. h. eines Eingriffsrechts jenseits zu prüfender Änderungstatbestände, wie sie z. B. beim Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder im Falle von Änderungskündigungen vorliegen.
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Auszug aus ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 (8 AZR 803/06) bereits entschieden, dass maßgeblich für einen Betriebsübergang stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers sei und ein Wechsel der Gesellschafter die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht berühre, so dass allein der Gesellschafterwechsel zu keinem Betriebsübergang führe.
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

    1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.02.2015, Az. 5 Ca 3381/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 26.02.2015, Az.: 5 Ca 3381/14 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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